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   BPatG, 20.08.2014 - 28 W (pat) 124/12   

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BPatG, 20.08.2014 - 28 W (pat) 124/12 (https://dejure.org/2014,40324)
BPatG, Entscheidung vom 20.08.2014 - 28 W (pat) 124/12 (https://dejure.org/2014,40324)
BPatG, Entscheidung vom 20. August 2014 - 28 W (pat) 124/12 (https://dejure.org/2014,40324)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 43 MarkenG, § 42 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 119 MarkenG, § 124 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "R.EVOLUTION MOTORBIKE (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/EVOLUTION (IR-Marke)" - zur Kennzeichnungskraft - unterstellte rechtserhaltende Benutzung - Warenidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr ...

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "R.EVOLUTION MOTORBIKE (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/EVOLUTION (IR-Marke)" - zur Kennzeichnungskraft - unterstellte rechtserhaltende Benutzung - Warenidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Ver

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "R.EVOLUTION MOTORBIKE (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/EVOLUTION (IR-Marke)" - zur Kennzeichnungskraft - unterstellte rechtserhaltende Benutzung - Warenidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "R.EVOLUTION MOTORBIKE (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/EVOLUTION (IR-Marke)" - zur Kennzeichnungskraft - unterstellte rechtserhaltende Benutzung - Warenidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 20.08.2014 - 28 W (pat) 124/12
    Eine Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren und Dienstleistungen ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte oder Leistungen oder anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus demselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (EuGH MarkenR 2009, 47, 53 Rn. 65 - Éditions Albert René; BGH GRUR 2014, 488, 489 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2007, 1066 Rn. 23 - Kinderzeit; GRUR 2004, 901 - d-c-fix/DC-Fix; GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/ REVIAN).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 20.08.2014 - 28 W (pat) 124/12
    Denn aus Übereinstimmungen allein in schutzunfähigen Markenbestandteilen kann nach gefestigter ständiger Rechtsprechung eine Verwechslungsgefahr nicht hergeleitet werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2012, a. a. O. - pjur/pure; BlPMZ 2013, 254 - Tz. 59 - AMARULA/Marulablu).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Auszug aus BPatG, 20.08.2014 - 28 W (pat) 124/12
    Eine Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren und Dienstleistungen ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte oder Leistungen oder anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus demselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (EuGH MarkenR 2009, 47, 53 Rn. 65 - Éditions Albert René; BGH GRUR 2014, 488, 489 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2007, 1066 Rn. 23 - Kinderzeit; GRUR 2004, 901 - d-c-fix/DC-Fix; GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/ REVIAN).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus BPatG, 20.08.2014 - 28 W (pat) 124/12
    Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht dabei in der Regel bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht aus (BGH GRUR 2011, 824 Nr. 26 - Kappa; GRUR 2009, 1055 Rdnr. 26 - airdsl; MarkenR 2008, 393, 395 Rdnr. 21 - HEITEC).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/09

    Kappa

    Auszug aus BPatG, 20.08.2014 - 28 W (pat) 124/12
    Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht dabei in der Regel bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht aus (BGH GRUR 2011, 824 Nr. 26 - Kappa; GRUR 2009, 1055 Rdnr. 26 - airdsl; MarkenR 2008, 393, 395 Rdnr. 21 - HEITEC).
  • BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09

    Maalox/Melox-GRY

    Auszug aus BPatG, 20.08.2014 - 28 W (pat) 124/12
    Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. hierzu EuGH GRUR 2006, 237, 238 - PICARO/ PICASSO; BGH GRUR 2012, 1040, 1042, Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-Gry; GRUR 2013, 833, Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus BPatG, 20.08.2014 - 28 W (pat) 124/12
    Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. hierzu EuGH GRUR 2006, 237, 238 - PICARO/ PICASSO; BGH GRUR 2012, 1040, 1042, Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-Gry; GRUR 2013, 833, Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria).
  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Auszug aus BPatG, 20.08.2014 - 28 W (pat) 124/12
    Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. hierzu EuGH GRUR 2006, 237, 238 - PICARO/ PICASSO; BGH GRUR 2012, 1040, 1042, Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-Gry; GRUR 2013, 833, Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 63/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren nach Markenlöschung: Beurteilung der Warenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 20.08.2014 - 28 W (pat) 124/12
    Eine Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren und Dienstleistungen ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte oder Leistungen oder anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus demselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (EuGH MarkenR 2009, 47, 53 Rn. 65 - Éditions Albert René; BGH GRUR 2014, 488, 489 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2007, 1066 Rn. 23 - Kinderzeit; GRUR 2004, 901 - d-c-fix/DC-Fix; GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/ REVIAN).
  • BPatG, 29.11.1995 - 28 W (pat) 94/95
    Auszug aus BPatG, 20.08.2014 - 28 W (pat) 124/12
    Der Begriff der "EVOLUTION" wird, wie dies bereits in Entscheidungen des Bundespatentgerichts festgehalten wurde (vgl. beispielsweise die Feststellungen in BPatG Beschluss vom 9. Oktober 2012, 33 W (pat) 531/10 - evolution (angemeldet für Sportartikel); Beschluss vom 25. November 1995, 28 W (pat) 94/95 - EVOLUTION (angemeldet für Kraftfahrzeuge und deren Teile)), über den engen ursprünglichen Bedeutungsgehalt in der Biologie hinaus im allgemeinen Sprachgebrauch und in der Werbung verwendet, um die fortlaufende Entwicklung von insbesondere technischen Produkten zu beschreiben.
  • BPatG, 09.10.2012 - 33 W (pat) 531/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "evolution" - Freihaltungsbedürfnis - keine

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

  • EuGH, 24.06.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 100/11

    AMARULA/Marulablu

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